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Lockdown 2.0


Nun ist es tatsächlich passiert!

 

Ein zweiter Lockdown wird uns erneut auf die Probe stellen.

Aber auch diesen zweiten Lockdown werden wir garantiert überstehen.

Damit während und nach dem Lockdown alles seinen gewohnten Weg geht, haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt.


Produkte

Selbstverständlich können Sie auch während des Lockdowns Ihre Produkte in unseren Onlineshop bestellen. Selbst die Produkte, die wir nicht online haben, können Sie bei uns mit einer kurzen Nachricht bestellen. Wir werden in den nächsten Tagen das Sortiment deutlich erweitern.

 

Haarfarben

Unsere Stammkunden haben zudem noch die Möglichkeit, Ihre gewohnte Haarfarbe online zu bestellen. Hierfür haben wir eigens ein Formular bereitgestellt, wo jeder mit klarkommen sollte, selbst wenn Sie nicht wissen, welchen Ton Sie brauchen.

 

Gutscheine

Gutscheine können selbstverständlich weiterhin online gekauft werden.

Bis zum 21. Dezember haben Sie noch die Möglichkeit über Kaufnebenan 20% Bonus auf Ihren Gutschein zu bekommen. Solange das Kontingent reicht.


Was wird aus Ihrem Termin?

Falls Ihr Termin durch den Lockdown ins Wasser gefallen ist, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Ihr Termin bleibt bestehen!

Nach dem Lockdown werden die Kunden, die bereits einen Termin hatten, chronologisch angerufen, um einen neuen zu vereinbaren.

Sie brauchen sich nicht in die Warteliste einzutragen.

 

Warteliste

Falls Sie einen Termin vereinbaren möchten, müssen Sie sich in die Warteliste eintragen. Die Warteliste wird  genau wie das Anmeldebuch chronologisch abgearbeitet. Auf unserer Warteliste können Sie sich über sämtliche Kanäle eintragen lassen.

Wer sich zuerst in unsere Warteliste einträgt, wird auch zuerst angerufen. Frei nach dem Motto wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

 

Erst wenn die bestehenden Termine und die Warteliste abgearbeitet wurden, stehen die Telefone und die Online-Buchung wieder zur Verfügung. 

Nur so bleibt alles fair. 

 

Wir vergeben erst Termine, wenn absolut sicher ist, wann wir wieder aufmachen dürfen.