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Friseurbesuch nur mit Negativtest


Ab Montag, 19. April ist für den Friseurbesuch ein negativer Coronatest und eine FFP2  oder Masken mit gleicher Schutzwirkung (KN95/N95) notwendig! 

 

Liebe Kunden, es ist wie es ist. Wir haben es uns nicht ausgesucht.

Ab Montag muss für den Friseurbesuch ein offizielles höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorgelegt werden.

Kinder unter 6 Jahre brauchen keinen Test.

In erster Linie sind wir froh, dass wir weiter arbeiten dürfen und nehmen unter diesen Umständen die verschärften Maßnahmen gerne in kauf.

 

Wer früh Morgens einen Termin hat, kann somit einen Tag vorher (Max 24 Stunden) einen offiziellen Test besorgen.

Montag ist der Salon ab 11 Uhr bis 20 Uhr geöffnet und somit wäre auch morgens genug Zeit dies zu erledigen.

 

Wir können diese Tests nicht selber ausführen. Diese müssen von einem offiziellen Testzentrum sein.

Es gibt genug Testzentren, um das Ganze ohne Probleme zu bewerkstelligen. Eine Liste der Testzentren in Wuppertal findet Ihr hier Aufgeführt.


Testzentren bei uns in der Nähe.


Robert-Daum-Platz 2 (Tannenberg Apotheke)

Obergrünewalder Straße 16 (Neben Dio's)

Hier finden Sie Testzentren in Ihrer Nähe.




Wichtige Ergänzung zu den Schnelltest und Ihren Termin.

 

Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der Salon nicht zu voll wird. Deshalb sind die Termine genau durchgetaktet.

Um Staus bzw. Verschiebungen zu vermeiden müssen die Termine pünktlich beginnen.

Sollten Sie zu spät kommen, und dadurch einen Kundenstau verursachen, müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren.

 

  • Planen Sie genug Zeit ein, falls Sie im Testzentrum warten müssen.
  • Wenn möglich den Test 1 Tag vorher durchführen lassen (Max 24h).
  • Verknüpfen Sie den Friseurbesuch mit anderen testpflichtigen Erledigungen.

Neben den Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung, die schon lange eingeführt wurden, wird noch einiges angepasst.

 

Betreten des Salons nur noch mit FFP2 - Maske (Update)

Aufgrund der strengeren Verordnung darf der Salon nur noch mit K FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske.

Atemschutzmaske mit Ausatemventil sind nicht gestattet.

Soweit Schulkinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.